Kosten

Wie unter „Erster Kontakt“ beschrieben, nehme ich mir für die sogenannte Erstanamnese eine bis eineinhalb Stunden Zeit. Dafür berechne ich pauschal 100 Euro inklusive Vorbereitungszeit für den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen. Mein normales Stundenhonorar beträgt 75 Euro. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Ausnahmen und auch die Hinweise zum Sozialen Honorar am Ende der Seite.

In aller Regel findet beim ersten Kontakt auch die erste Behandlung statt.

Zwischenzeitliche telefonische Beratungen und Videokonferenzen bis 15 Minuten sind kostenlos.

  • Erstanamnese (einmalig): 150 Euro • bis 90 Minuten
  • Akutanamnese: 75 Euro • 45 Minuten
  • Folgeanamnese: 75 Euro • 45 Minuten

Diese Gebühren beinhalten das persönliche Gespräch, die anschließende Symptomengewichtung, Fallanalyse, Repertorisation und den Materia medica-Abgleich. Das sind weitere 30 bis 60 Minuten, die ich für Sie aufwende.

Sie erhalten von mir homöopathische Arzneiverordnungen. Diese Arzneien kosten in der Apotheke in aller Regel zwischen etwa fünf und fünfzehn Euro.

Die Gesamtdauer einer homöopathischen Behandlung ist recht individuell. Bei akuten Beschwerden reicht häufig die Verordnung nach der Erstanamnese. Chronische Erkrankungen können Wochen und Monate beanspruchen, dann fallen vierteljährliche Folgeanamnesen an.

Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten bei einem Telefonat.

  • Erstanamnese: • bis 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 45 bis 60 Minuten

Die Behandlung ist sehr individuell und reicht von einer einzigen Behandlung bis zu einer Serie von mehreren wöchentlichen Behandlungen.

  • Erstanamnese: • 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 45 bis 60 Minuten

Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel sechs bis zwölf Behandlungen. Meistens werden die ersten sechs Behandlungen zweimal wöchentlich, danach wöchentlich durchgeführt.

  • Erstanamnese: • 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 60 bis 90 Minuten

Eine Behandlung umfasst etwa ein bis drei Monate, je nach Bedarf. Zu Beginn in wöchentlichen Abständen, später in längeren Intervallen. Variationen gemäß vorhandenen Yogakenntnissen und Praxisstand möglich.

Bezüglich Hormonyoga-Therapiekursen gilt die Ausnahme, dass diese als Präventionsmaßnahme von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden können. Siehe auch Kalender.

  • Erstanamnese: • bis 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 45 bis 60 Minuten

Eine Behandlungsserie beginnt in der Regel mit sechs wöchentlichen Behandlungen. Oftmals genügt das, um spürbare Verbesserungen zu erreichen.

In chronischen Fällen kann der Intervall danach verlängert werden, eventuell auch monatlich.

  • Erstanamnese: • 60 bis 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 45 bis 60 Minuten

Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel sechs bis zehn Behandlungen. In akuten Fällen zwei bis drei Mal pro Woche, in chronischen Fällen etwa alle zwei Wochen.

Beim blutigen Schröpfen fallen für die Einwegmaterialen zusätzliche Kosten an:

  • Liegenbezug: 2 Euro
  • Einmalschröpfkopf: 1,50 Euro pro Schröpfkopf. Pro Behandlung sind zwischen zwei und zehn davon nötig
  • Erstanamnese: • 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 60 bis 90 Minuten

Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel vier bis zehn Behandlungen. In akuten Fällen sollten die ersten drei bis vier Behandlungen innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Oftmals ist dann bereits eine spürbare Verbesserung erreicht. Chronische Erkrankungen können eine längere Behandlungsdauer nötig machen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie selber die Reikimethode erlernen, siehe Kalender.

  • Erstanamnese: • 90 Minuten
  • Folgebehandlungen: • 45 bis 60 Minuten

Die Kosten für die Einwegnadeln werden nicht extra berechnet.

Eine Behandlungsserie umfasst in der Regel sechs bis zehn Behandlungen in Intervallen, die zwischen zwei und 14 Tagen variieren können.

Für Termine, die länger als die genannten Zeiten benötigen, erhöhen sich die Kosten für jede angefangene Viertelstunde um 18,75 Euro.

Für Termine an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten erhöhen sich die Kosten um 50%.

Rechnung

Sie erhalten eine Rechnung, die sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und am Hufelandverzeichnis orientiert, je nach Anwendbarkeit und eventuell anfallenden Materialkosten.

Erstattung durch Krankenversicherungen, Beihilfe o. ä.

Behandlungen beim Heilpraktiker werden je nach Krankenkasse und evtl. vorhandenen Zusatzversicherungen, Beihilfe oder ähnlichen ganz, teilweise oder gar nicht ersetzt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen in aller Regel nicht. Auch private Versicherungen übernehmen nicht immer die vollständigen Kosten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Hausbesuche

  • 40 Euro pro Stunde zusätzlichen Zeitaufwands

Abweichend vom GebüH berechne ich für einen Hausbesuch die Zeit von „Tür zu Tür”. Je nach Zeitaufwand, Entfernung und evtl. Transport von Behandlungsliege fallen mindestens 40 Euro an.

Versäumnispauschale

  • 45 Euro

Ich führe eine reine Bestellpraxis. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens zwei Werktage vorher ab. Absagen bis zwei Werktage vorher sind kostenlos.

Initiative Soziales Honorar

Ich bin der Meinung, dass eine Behandlung nicht am Geld allein scheitern sollte. Daher bin ich grundsätzlich bereit, Einzelpersonen, Paaren und Familien mit niedrigem Einkommen eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar zu gewähren. Dafür gibt es keine Ermäßigungstabelle oder einen festen Prozentsatz – wir unterhalten uns persönlich und finden eine individuelle Lösung.