Kosten und Krankenkassen

Meine Yogakurse sind von den meisten Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst: Am Ende eines Kurses erhalten Sie auf Wunsch einen schriftlichen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.

Für Kurse in Institutionen wie der VHS, Familienzentrum etc. können Ausnahmen gelten. Diese sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen.

Kursgebühren, Probestunden, Flatrate & Co

FortlaufendBemerkungen
Probestunde0,00* / 16,00
Einzelne Stunde18,00
Einzelunterricht75,00 / 110,0060min / 90min
Einzelner Kurs160,00
Monatsbeitrag50,00Flatrate
Halbjahresbeitrag275,00Flatrate
Jahresbeitrag500,00Flatrate
Lebenszeitbeitrag3.500,00Flatrate
Übersicht Kursgebühren, gültig ab September 2023
  • *Probestunde: Unverbindlich. Kostenlos, falls Sie sich danach gegen eine weitere Teilnahme entscheiden. Ansonsten wird die Probestunde mit den Kurskosten verrechnet.
  • Einzelne Stunde: Spontane Teilnahme, keine weitere Verpflichtung.
  • Einzelunterricht: Ganz persönlich nur für Sie. Yoga im geschützten Rahmen und für private Anliegen. Mehr auch unter Yogatherapie.
  • Einzelner Kurs: mit Bezuschussung gemäß Krankenkassenregelung.
  • Monatsbeitrag: Sie sind in einem fortlaufenden Kurs fest angemeldet. Darüber hinaus können Sie an allen weiteren fortlaufenden wöchentlichen Kursen teilnehmen, freie Plätze vorausgesetzt. Sie können also mehrmals pro Woche am Unterricht teilnehmen und bezahlen nur einen Monatsbeitrag (Flatrate).
    Freie Plätze in anderen Kursen können nicht garantiert werden
  • Halbjahresbeitrag: Im Voraus bezahlen Sie statt 6 nur 5 1/2 Monate (Flatrate)
  • Jahresbeitrag: Im Voraus bezahlen Sie statt 12 nur 10 Monate (Flatrate)
  • Lebenszeitbeitrag: Sie bezahlen einmalig im Voraus und haben kostenlosen Zugang zu allen Yogakursen, die ich für den Rest meines Yogalehrerlebens anbiete (Flatrate).
    Einzige Ausnahme: für Kurse bei fremden Institutionen, Vereinen, Firmen etc. kann ein Selbstkostenanteil anfallen.

Zurzeit findet der Yogaunterricht in kleinen Gruppen mit sechs bis zehn TeilnehmerInnen statt.

Die Yoga-AGB’s

Die Teilnahme am fortlaufenden Unterricht kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Für die fortlaufenden Kurse (Flatrate) werden im Jahr 12 Monatsbeiträge fällig. Das bedeutet, der Monatsbeitrag fällt auch in den unterrichtsfreien hessischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen an.

Wer einen Jahres- oder Halbjahresbeitrag vorzeitig kündigt, erhält den ungenutzen Anteil gemäß obiger Kündigungsregelung erstattet. Die genutzen Monate werden dabei mit den jeweiligen nichtrabattierten Beiträgen angesetzt.